Was ist ein "Smart Meter"?
Ein “Smart Meter” ist ein intelligentes Messgerät, das primär zur Messung und Speicherung des Energieverbrauches dient. Im vergleich zum mechanischen Ferrariszähler, welcher nur den Energieverbrauch registrieren kann, besitzt der Smart Meter eine Reihe neuer Funktionen auf Grund der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen (z. B. umfangreiche Displayanzeige, Fernschaltfunktion, Erfassung von Qualitätsparametern udgl.)und verfügt über eine aktive Kommunikationsanbindung, über die einmal täglich der im Zähler gespeicherte Tagesverbrauchswert zur Zentrale übertragen wird. Smart Meter speichern aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe alle 15 Minuten den Energieverbrauch im Zähler. Diese Daten werden 60 Tage gespeichert.
Wann und wie bekomme ich einen “Smart Meter”?
Bis Ende 2019 müssen aufgrund der IME-VO (Intelligenten Messgeräte-Einführungsverordnung) in Österreich mindestens 95% der Zählpunktemit einem intelligenten Strommessgerät ausgestattet sein. Der Grund für die Umstellung auf “Smart Meter” sind technische und wirtschaftliche Gesichtspunkte. Elektrische Messgeräte, welche prinzipiell die Anforderungen der IME-VO erfüllen können, werden zwecks organisatorischen oder technischen Abläufen teilweise eingebaut. Die Datenübertragungsinfrastruktur wird parallel dazu aufgebaut.
Es ist möglich, dass vom Netzbetreiber bereist elektronische Zähler eingebaut wurden, die die Anforderungen der IME-VO theoretisch erfüllen könnten, aber noch nicht mit der Datenmanagementzentrale verbunden sind. Der Grund dafür ist das fehlen einer Datenübertragungsstrecke. Es handelt ich daher vorerst nur um einen elektronischen Zähler und nicht um einen intelligenten Stromzähler, bis die Verbindunghergestellt wird.
Die vorgezogene Montage eines intelligenten Stromzählers auf Kundenwunsch ist nicht möglich.
Bevor die Umstellung auf ein intelligentes Messgerät durchgeführt wird, wird der Kunde zeitgerecht, schriftlich über die Rahmenbedingungen informiert. Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich einen Opt-Out-Wunsch bekanntzugeben.
Welche Vorteile bringt “Smart Meter”?
Durch einen Smart Meter wird die effizienz der Netzbetriebe gesteigert, vor allem in aufwändigen Prozessen wie Ablesung, Abrechnung, Übersiedelung oder die Ein-/Abschaltung einer Anlage.
Andere Vorteile sind:
Bessere Netzsteuerung und –überwachung
Ausfallmanagement mit Kundenanlagenidentifikation, die von einer Störung betroffen sind
zielgerichtete und effiziente Störungsbehebung
Unterstützt die dezentralen Stromerzeugungsanlagen
Verlagerung der Verbrauchsspitzen
ausgeglichenere Netzbelastung
deutliche Reduzierung an Rückfragen bei Rechnungen (derzeit pro Jahr etwa 500.000-700.000 Rückfragen)
Welche Rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es?
2009 wurden auf EU-Ebene Rahmenbedingungen für die Einführung der intelligenten Messgeräte beschlossen. Neben den EU-Rahmenbedingungen, dass bis Ende 2020 mindestens 80% der Verbraucher EU weit mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sind, wurde in Österreich zusätzlich beschlossen, dass bist Ende 2019 mindestens 95% aller Zählerpunkte mit den Intelligenten Messgeräten ausgestatten sein müssen.
Die Einführung der “Smart Meters” ist an diverse rechtliche Grundlagen und Marktregeln gebunden:
- Das 3. EU-Binnenmarktpaket: die grundsätzlichen Regelungen der Energiewirtschaft in Europa
- Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (EIWOG): Regelung der Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer Österreichs
- Intelligente Messgeräte-Anforderungsverordnung (IMA-VO): der Mindestfunktionsumfanges von „Smart Metern“
- Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO): der verbindliche Einführungszeitraum für Netzbetreiber
- Datenformat- und Verbrauchsinformationsdarstellungsverordnung (DAVID-VO): die Anforderungen betreffende Datendarstellung (Web-Portal) und Datenaustausch zwischen Kunden, Netzbetreiber und Energielieferanten
- Sonstige Marktregeln Kapitel 1 (Begriffsbestimmungen): Abgrenzung intelligentes Messgerät zu einem digitalen Standardzähler (Opt-Out)
Kann man den Einbau eines Smart Meters ablehnen?
Mit der sogenannten “Opt-Out-Regelung” die im EIWOG (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz) festgelegt ist, hat der Kunde die Möglichkeit sich gegen bestimmte Funktionen des Intelligenten Messgerätes zu entscheiden. Ein elektronischer Zähler, der die Anforderungen der IMA-VO (Intelligenten Messgeräte-Anforderungsverordnung) prinzipiell erfüllt, kann nicht abgelehnt werden und der Kunde hat auch keinen Anspruch auf die Wiederinstallation eines mechanischen Ferrariszählers.
Ein Opt-Out-Wunsch des Kunden kann erst nach schriftlicher Ankündigung des Netzbetreibers betreffend Umstellung auf ein intelligentes Messgerät entgegengenommen werden.
Wie mit dem Opt-Out-Wunsch im Einzelfall umgegangen wird, obliegt dem Netzbetreiber.